Service

UNSERE SERVICELEISTUNGEN


Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen. Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität. 

Verband

Als zertifiziertes Mitglied des Bundesverbandes Möbelspedition und Logistik (AMÖ) unterliegen wir strengen Kriterien, die Ihnen seriöse Leistungen und guten Umgang mit Kunden, Mitarbeitern und der Umwelt garantieren.
Unsere langjährigen Mitarbeiter sind in allen Bereichen des Umzugsgeschäftes fachlich geschult und gewährleisten Ihnen ausgezeichnete Qualität und Zuverlässigkeit.

AMÖ Logo

Zertifikat

Zertifikat AMÖ Umzüge Kröll

Packmethoden

Puzzeln Sie gerne?

Ming Vase

Aber bestimmt nicht mit Ihrer Ming-Vase!
Ihr wertvolles Glas und Porzellan - selbstverständlich auch das Alltagsgeschirr, die Vasen, sowie Deko, Lampen, Kronleuchter und was sonst noch zerbrechlich ist werden mit den passenden Packmaterialien kratzfest und bruchsicher durch unser Fachpersonal verpackt. Gerne können Sie natürlich auch selbst alle Ihre lieb gewonnen Sachen verpacken, Packseide, Luftpolsterfolie, Teller- und Gläserpapier können Sie selbstverständlich gerne von uns für Ihren Umzug erhalten. Wir haben immer alle Packmittel am Lager verfügbar.


Kurz aufstehen, für den Transport.

Sofa

Neue Starke Plastikfolien oder sogar Luftpolsterfolie sorgen dafür, dass Ihre Polster- und Ledermöbel absolut schonend den Zielort erreichen.
Bequemer ist Ihre Couch noch nie transportiert worden.


Sie wollen sich nach dem Umziehen umziehen?

Mann mit Fliege

Kein Problem!
Anzüge, Saccos, Jacketts, feine Hosen, Kostüme, Mäntel, Röcke, Hemden, Blusen und im Zweifel auch weitere anspruchsvolle Garderobe brauchen vernünftige Lagerung; bei Umzüge Kröll werden sie druck- und knitterfrei gehängt!
Spezielle Kleiderkartons schützen diese Kleidungsstücke auch bei langen Transporten.


Da lacht sie - die Mona Lisa!

Kunstgegenstände

So individuell Ihre Kunst- und auch Ihre anderen Wertgegenstände sind, so individuell sind die Lösungen für den optimalen Schutz.
Zum Beispiel mit Zellstoffwatte, einzeln und handverlesen, mit größter Sorgfalt eingewickelt und gut verpackt. Das freut die "Alten Meister". Dicke, druckfeste Luftpolsterfolie ist das einzig geeignete Material für Ihre Bilder, Gemälde und Kunstwerke.

Zusätzlich zum Schutz Ihrer Möbel und empfindlichen Gegenständen sind auf jedem Möbelwagen ausreichend Packdecken vorhanden, um vor transportgefährdenden Kanten, Ecken, scharfen oder spröden Materialien zu schützen.


Versicherung


Haftungsinformationen
Anwendungsbereich
Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen
Haftungsgrundsätze
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung).
Haftungshöchstbetrag
Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von € 620, -- je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schaden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
Wertersatz
Hat der Möbelspediteur Schadensersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.
Haftungsausschluss
Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).
Besondere Haftungsausschlussgründe
Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist.
Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;
ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender;
Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern;
Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat;
Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;
natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, demzufolge es besonders leicht Schaden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet.
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umstanden des Falles aus einer der unter 1 bis 7 bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
Außervertragliche Ansprüche
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.
Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.
Haftung der Leute
Werden Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Möbelspediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen berufen. Das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.
Ausführender Möbelspediteur
Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender Möbelspediteur), so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist wahrend der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, in gleicher Weise wie der Möbelspediteur. Der ausführende Möbelspediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem Möbelspediteur aus dem Frachtvertrag zustehen. Möbelspediteur und ausführender Möbelspediteur haften als Gesamtschuldner. Werden Leute des ausführenden Möbelspediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über die Haftung der Leute.
Haftungsvereinbarung
Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehendere als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren.
Transportversicherung
Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, das Gut gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zu versichern.
Schadensanzeige
Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:


- Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sind auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll - spezifiziert - festzuhalten oder dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen.

- Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden.

- Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall.

- Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt.

- Wird eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie - um den Anspruchsverlust zu verhindern - in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist.

- Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.
Gefährliches Umzugsgut
Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B Benzin oder Öle), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z.B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc.).

[ Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß § 451g HGB ]

Umzugstipps


Vorbereitung ist der halbe Umzug

 
Viele gute Tipps für den Umzug. Und es werden stetig mehr. Haben Sie noch ein paar Tipps aus eigener Erfahrung und wollen anderen helfen Ihren Umzug zu erleichtern? Dann schreiben Sie uns bitte. Alles auch zum Download!

Umzugstipps für einen stressfreien Ortswechsel :

 

Beim Arbeitgeber rechtzeitig nach Sonderurlaub für den eigenen Umzug fragen und beantragen

 

Kündigen Sie den alten Mietvertrag fristgerecht, ersparen Sie sich unnötige doppelte Miete

 

Bei neuem Mietvertrag nur schriftliche Vereinbarungen treffen

 

Beginnen Sie frühzeitig mit Packarbeiten, vor allem mit dem Aussortieren nicht mehr benötigter Dinge. Wir helfen Ihnen bei der Entsorgung!

Lassen Sie Ihre größeren Kinder am Umzugsgeschehen teilnehmen, bringen Sie Kleinkinder und/oder Haustiere vorübergehend bei Verwandten oder Bekannten unter

Spätestens 7 Tage nach Ihrem Umzug müssen Sie sich bei dem neuen Einwohnermeldeamt angemeldet haben; nicht vergessen: i.d.R. müssen Sie Mietvertrag, Bestätigung des Vermieters und Ausweis mitbringen!

Banken bieten meistens einen Umzugsservice an; fragen Sie Ihre Hausbank nach einer Filiale am neuen Ort. Wenn Sie bei Ihrem Institut bleiben, können die Geschäftsstellen am alten Wohnort und am Zielort bereits sehr viel umschreiben und übertragen

Ein Nachsendeantrag bei der Post ist 6 Monate wirksam und kann nochmal um weiter 6 Monate verlängert werden. Dann sollten Sie alle Korrespondenzpartner über Ihre neue Adresse informiert haben

Bei einer Kfz-Ummeldung brauchen Sie: Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, Personalausweis, Kfz-Schein und -brief. In einem neuen Landkreis zusätzlich: Bestätigung Ihrer Kfz-Versicherung (eVB bzw. VB-Nummer)

Hausrat-, Wohngebäude- und Kfz-Versicherung sollten immer schnell von den neuen Gegebenheiten benachrichtigt werden. Denken Sie aber auch an Haftpflicht-, Unfall-, Kranken-, Lebens- und alle weiteren Versicherungen, um Ihren Schutz durchgehend zu behalten

Beziehen Sie Kindergeld oder andere öffentliche Leistungen (Arbeitsamt, Rentenversicherungsträger, Finanzamt)? Meistens muss hier sehr schnell eine Abmeldung am alten und Neumeldung (neues Konto?) am neuen Wohnort durchgeführt werden, damit die Zahlungen pünktlich weiterfließen

Sie können schon weit vor dem Umzug Erkundigungen über den neuen Wohnort einholen: oft haben die Verkehrsvereine oder Wirtschaftsförderungen interessante Publikationen über die Bedingungen, aber auch Orientierungskarten und Listen wichtiger Adressen

Lesen Sie am Umzugstag in der alten Wohnung die Stände der Wasser-, Strom- und Gaszähler ab. Am besten zusammen mit dem Nachmieter und/oder Vermieter. Informieren Sie die Versorgungsunternehmen - meist geht das telefonisch!

Lassen Sie sich die Schlüsselübergabe Ihrer bisherigen Wohnung quittieren

Damit der Postbote und die Paketdienste sofort Bescheid wissen: bereiten Sie 2 oder 3 kleine Namensschildchen für die neue Wohnung zum Ankleben vor

Wenn Sie eine Kaution hinterlegt haben, denken Sie an die Rückzahlung bzw. Abrechnung mit Ihrem bisherigen Vermieter (Rückzahlungsfrist liegt zwischen 2 und 6 Monaten laut AG Dortmund, LG Köln und OLG Frankfurt)

Gießen Sie vor dem Umzugstag Ihre Pflanzen nur, wenn es unbedingt nötig ist, damit sie leichter zu tragen sind

Legen Sie vor dem Umzug - bevor alles verpackt ist - einen Platz für wichtige Dinge fest und deponieren Sie dort eine kleine Werkzeugtasche, Handapotheke, Schlüssel für Fahrzeug und Haus. In der Werkzeugtasche sind: Schraubenzieher, Taschenmesser, Nägel, ein kleiner Hammer usw.

Sofern Sie selbst eine Endreinigung durchführen: legen Sie ein paar Putzmittel beiseite

Wenn der Umzugstag gut beginnen soll, stehen Sie etwas früher auf und frühstücken ganz in Ruhe, vielleicht bei Freunden

Nehmen Sie etwas Papier, einen Stift und einen dicken Filzschreiber zum Markieren/Beschriften am Umzugstag mit

Ihr Telefon sollten Sie schon 3 Wochen vor Ihrem Umzug ab- bzw. ummelden, wenn Sie Ihren definitiven Umzugstermin kennen. Denken Sie an das Mobiltelefon, Faxgeräte und an Ihren Internetprovider

Schule oder Kindergarten sollten rechtzeitig von Ihrem Ortswechsel erfahren. Vergessen Sie nicht, Förderbeiträge (Lastschriften) abzumelden. Besteht eventuell Nachhilfebedarf wegen unterschiedlicher Schulsysteme?

Melden Sie örtliche Tageszeitungen ab, lassen Sie Zeitschriften an die neue Adresse senden

Gibt es Mitgliedschaften der Familienmitglieder, die um- oder abzumelden sind? Vereine, Bücherklubs, ADAC, Kirche, Feuerwehr, Rotes Kreuz ...

Müssen Sie noch weitere Finanzorganisationen benachrichtigen, wie Bausparkassen, Hypothekenbanken, Fondsgesellschaften, Berater?

So schwer es auch fallen mag, aber die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) möchte auch gerne informiert werden

Hatten Sie ein Abonnement bei einem Theater, Kino, Schauspielhaus; das sollten Sie evtl. kündigen oder an einen Dritten übertragen lassen, wenn Sie es nicht mehr nutzen können

Freunde, Bekannte und Verwandte zu informieren, das geschieht oft nebenbei im Gespräch; aber haben wirklich alle Ihre Lieben Ihre neue Adresse und Telefonnummer?

 



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